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Piercing Forum - - Neue EU-Tabakproduktionsrichtlinie ab 20 Mai 2017 |
Neue EU-Tabakproduktionsrichtlinie ab 20 Mai 2017
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Flunk Site Admin
Anmeldedatum: 30.05.2006 Beiträge: 88
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Verfasst am: 09.05.2017, 19:06 Titel: Neue EU-Tabakproduktionsrichtlinie ab 20 Mai 2017 |
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Ab dem 20. Mai gelten aufgrund der Bestimmungen und Richtlinien des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Tabakproduktion neue Änderungen, die für Industrie und Raucher zahlreiche Neuerungen beinhalten.
Händler haben sich schon eingehend auf die neuen Reglungen eingestellt.
Die europäischen Vorgaben wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer entsprechenden Änderung der Tabakerzeugnisverordnung sowie des Tabakerzeugnisgesetzes umgesetzt. Aufgrund der entsprechenden Übergangsfristen treten einige der im letzten Jahr beschlossenen Verordnungsumsetzungen erst jetzt abschließend in Kraft. Die gesamte Regulierungsgrundlage beruht auf den Erstbeschluss der Europäischen Union aus dem Jahr 2014, der sogenannten TPD2.
E-Zigaretten, Verdampfer und Liquid
Die wichtigsten nachfolgenden Änderungen und Regulierungen betreffen in der Hauptsache nun den Markt für E-Zigaretten und E-Liquids:
• Begrenzung auf 10ml Flaschen für Liquids mit Nikotin und nikotinhaltige Basen
• Begrenzung auf ein Maximum von 20mg/20ml für Liquids mit Nikotin und entsprechend nikotinhaltige Basen
• Verbot von diversen Aromen, Zusatz- und Inhaltsstoffen
• Kindersicherung bei E-Zigaretten und Liquids
• Nachfüllbehälter und E-Zigaretten nur noch zulässig mit einem Mechanismus der ein Auslaufen der Flüssigkeiten verhindert
• Warnhinweise auf Umverpackungen für E-Liquids und E-Zigaretten (wie schon in der Tabak- und Zigarettenvermarktung umgesetzt)
Des Weiteren sollen E-Liquids, einschließlich der noch zulässigen Inhaltsstoffe, einen neuen Standard entsprechen, bei dem ein hoher Reinheitsgrad nachgewiesen werden muss. Bei E-Zigaretten, Verdampfern, Liquids und entsprechendem Zubehör muss mit einem Beipackzettel auf Inhaltsstoffe, suchterzeugende Wirkungen und toxikologische Untersuchungen hingewiesen werden. Vor einer Neuzulassung von E-Zigaretten und Liquids müssen umfangreiche Nachweise erbracht werden, die ein halbes Jahr zuvor einzureichen sind.
Weiterführende Besonderheiten und Erläuterungen
Für E-Zigaretten und Liquids besteht nach den Neuverordnungen ein absolutes Werbeverbot. Ein generelles Werbeverbot für andere Tabakwarenerzeugnisse der Industrie, hat der Deutsche Bundestag entgegen der europäischen Empfehlung nicht beschlossen. Die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe und Aromen ist komplex. Grundsätzlich gilt, dass Aromen, Vitamine, glukosehaltige Stoffe oder sonstige Zusatzstoffe, die den Anschein erwecken, eine geringere Gesundheitsgefährdung zu verkörpern, nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Koffein, Taurin, Zusatzstoffe zur Färbung sowie solche, die Inhallation und Nikotinaufnahme erleichtern, unterliegen ebenfalls dem Verbot.
Was haltet Ihr von der neuen EU-Tabakproduktionsrichtlinie?
Grüße
Lothar |
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Verfasst am: Titel: http://www.forum-piercing.de |
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